bei solchen krassen fällen hat aber oft auch der auftraggeber nicht richtig hingeschaut, ob er es mit einem fachmann oder flachmann zu tun hat.
Ganz den schwarzen Peter würde ich jetzt nicht dem Bauherren geben,
denn bevor überhaupt mal ein Arbeit zu Baggern vergeben wird, gibt es doch immer bei den Planungsbüros ein buhlen um den Auftrag. Und da ich ja auch ein wenig beruflich am Alternativen ausloten bin, stelle ich fest, bei den Vorraussetzungen für den Fachplaner, muss man gar nicht so viel nachweisen, eher gute CAD Kenntnisse (gut da happert bei mir).
Aber was tut ein Bauherr, wenn er zu einem Architektenbüro geht, KV´s über sein Bauvorhaben einholt (er muss ja wissen, wie weit es sich seine baulichen Wünsche verwirklichen lassen), und klar ein Architekt, hat dann Fachplaner für jedes Gewerk. Der Bauherr kann ja kaum, dann erkennen, wie die einzelnen Fachplaner arbeiten. So Neubauten werden ja meist Schlüsselfertig übergeben.
Ich mache der Firma, welche die Matra angeboten hatte keine Vorwürfe, die haben nur nach den mangelhaften Vorgaben, ihr Produkt angeboten. Fachlich kann ich beim überprüfen, zwischen Ausschreibung und dem gelieferten keinen versteckten Mangel feststellen. Klar schätze ich der Errichter hatte die TK noch im Keller liegen (denn mit der Übernahme von Matra, durch EADS kamen ja komplett moderne Produkte heraus).
Das einzige was mich nervt, die Formulierung der Ausschreibung, die Texte stammen aus den Mitte der 90zigern, wo es analog kein Clip gab, wo noch die ISDN Funktionen als masgeblich betrachtet wurden, das eine gesamte Gebäudeverkablung ohne EIB geplant wurde. Der Planer hat zwar seinen Ing. Elektro, aber der ist aus den 80er Jahren.
insofern sind schlechte mitbewerber meine besten verkäufer.
Das sehe ich leider nicht ganz so, denn der Kunde vertraute mal auf einen unabhängigen Planer und wurde enttäuscht. Ich habe ja mit dem armen Kunden keinen perönlichen Kontakt, das hat nur mein Bekannter (Elektroplannungsbüro) und der findet die schwarzen Schafe nicht gerade lustig.
solidarische versicherungskasse mit denen gemeinsam einzahlen möchte ich nicht.
So was ist auch nicht Sinn der Sache, sondern Änderungen an der VOB, welche bei Planungsfehler der Projektanten, diese dann in persönliche Haftung nehmen lassen. In dem Fall geht es vielleicht mal um 10 tsd €, in anderen Fällen wird mal schnell ein paar Mio € auf Staatskosten verpulvert, da wird einfach mal in der Planung eines KH eine komplette Station vergessen, und erst als beide KHs zusammengeführt werden sollten (nach Beendigung der Baumassnahme), stellten die fest, oh wohin soll jetzt die "Innere Medizin". Macht ja nichts aus, so werden halt noch mal für ein paar Jahre beide Häuser nebeneinander betrieben, und man plant jetzt den Erweiterungsbau (wenn sich die örtliche Presse wundert, und nachfrägt, dann heißt es jetzt, kein Kommentar, oder baulich bedingt war nicht alles auf ein Mal möglich).
Für alles gibt es Produktmängelhaftung, oder anders Ausgedrückt, einen Handwerksbetrieb kann man für jedes Versehen in Regress nehmen.
Da hat die VOB einfach noch Lücken, aber wie es scheint interesiert diese niemanden.
So wie es aussieht hat er diesbezüglich schon die Handbremse schon gezogen.
Klar aber erst wo der Bau schon fertig war.
Somit hätte ev. der Auftraggeber eine Möglichkeit den entstandenen Schaden einzuklagen.
Geht eben nach VOB nicht.