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Autor Thema: Wie sinnbefreit sind manche Planer bei Ausschreibungen  (Gelesen 859 mal)
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reini5555
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« am: 10. September 2010, 07:02:39 »

Manchmal denke ich wirklich, was denken manche Elektroplaner bei Ausschreibungen,

ein befreundeter Planer bekam jetzt ein halbfertiges Objekt, nachdem der Kunde seinen alten Planer verabschiedet hatte. Na es ist eine Firma mit 30 analogen Endgeräten, 8 Systels umd 8 Schnurlosen Gigaset.
Nun bekam ich die Ausschreibung, wo der erste Verplaner gemacht hatte, der Errichter hat sich leider voll an die Auschreibung gehalten:
Zentrale:
Modular aufgebaut
8 Systemtelefone mit ISDN Funktion anschliessbar, erweiterbar auf 16
38 analoge Schnittstellen, erweiterbar auf 48
3 Amtanschlüsse DSS1 erweiterbar auf 4
Systemintegrierte Telefone
6 x mit Display, 5 Tasten und kompletter ISDN Funktionalität
Analoge Telefone:
30 x Display und Wahlwiederholung,
alle anderen Punkte der Ausschreibung erspare ich mir (Preis inkl. Montage usw..)

Mit geht es nicht in den Sinn, wie blauäugig ein Mensch sein kann, dies als deutschlandweite Ausschreibung mit Elektroarbeiten zu vergeben. Doch es gibt solche IT Fachplaner. Der Kunde bekam darauf hin eine Matra 64001 mit den alten klobigen Einfachst Systels, Audioline Telefone, Medion Schnurlostelefone.

Der damalige Errichter hat sich aus meiner Sicht genau an die Ausschreibung gehalten, er wohnt gut 500 km weit weg vom Kunden, und besteht auf Erfüllung nach VOB.
Nur der Kunde, es sind meist Büroarbeitsplätze, ist gar nicht glücklich. Denn die Matra gibt es seit 10 Jahren nicht mehr, und die kann auf dem analogen Port nun mal kein Clip, aber der Verplaner hat dies ja nicht in der Ausschreibung erwähnt. Die Bildung von Rufverteilungsgruppen geht bei dem System auch nur eingeschränkt, die Audioline Telefone haben jetzt nach einem Jahr, Ausfallerscheinungen: Tasten klappern und klemmen (aus meiner Sicht klar, das sind Home Mediamarkt Produkte).
Nun hat mein Bekannter den Scheiß, und den der mangelhaften Elektroplanung an der Backe. Schaut leider so aus, als könnte man hier alles wieder von neu machen, anders geht es wohl im finanziellen Rahmen nicht.
Jedoch was mir dabei aufstößt, der Verplaner ist rechtlich nicht haftbar zu machen, denn er legt seine Planung dem Kunden vor, dieser bestätigt diese, und schon gibt es einen Ausschreibung (der ex Planer beruft sich darauf, er hätte alle Vorgaben des Kunden berücksichtigt, also ist der Kunde der Dumme, weil er ja nicht weis, das Rufgruppen, Clip auf Analogport oder Ansagen extra Wünsche sind).
Eigentlich ein seltsames Gewerbe, denn ein Freund von mir ist Versicherungs- und Finanzmakler, und der wäre für eine solche oberflächliche Beratung in vollem Unfange haftbar, wenn sich solche Fehler später herausstellen (er muss berücksichtigen, das der Kunde nicht alles bedenken kann).

Oder ist das der Fluch der Ausschreibungen, wo Hinz & Kunz ein paar Euro sparen wollen, deshalb deutschlandweit ausschreiben und schon im Vorfeld sich für den billigsten Betreuer entscheiden.
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(Die Zeitschrift 'Populäre Mechanik', 1949)
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telthies
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« Antworten #1 am: 10. September 2010, 10:06:26 »

leute, die ausschreibungen lesen, lernen mit der zeit, bei projekten wo sie den ausschreibenden noch nicht kennen schon aus der ausschreibung herauszulesen, ob sich eine teilnahme überhaupt lohnt. das bedeutet im umkehrschluß: wenn der verdacht bestehen muß, das jemand "mit der gießkanne" ausschreibt oder dies gar zu erkennen gegeben wird, daß dann eigentlich nur noch ein paar verzweifelte überhaupt an der ausschreibung teilnehmen. ein solcher verplaner hat eigentlich schon vorprogrammiert, daß ihn mit hoher wahrscheinlichkeit mangelhaft attraktive angebote erreichen werden. von seriösen anbietern bin ich es regelrecht gewohnt, daß wenn wir uns bislang noch nicht kannten erst ein anruf kommt wo gefragt wird, mit wie vielen mitbietern man denn überhaupt verglichen würde und wonach man ausgewählt worden sei. hinterhofklitschen ist soetwas egal, die lesen ausschreibungen immer nur quer und bieten dann an, was weg muß. aber bei denen kommt dann (was ich aus eigener erfahrung ja nur vermuten könnte, in foren aber immer wieder zahlreich bestätigt finde) als installateur auch jemand, der mit schreiner-schraubenziehern anrückt und sich höchstens dadurch als elektro-kompetent ausweisen kann, in seiner hosentasche zwischen kekskrümeln auch noch eine lüsterklemme zu haben. also genau besehen mehr saufkumpan als subunternehmer (gewerbeschein: edv-dienstleistungen und handel mit nahrungsergänzungsprodukten).

bei solchen krassen fällen hat aber oft auch der auftraggeber nicht richtig hingeschaut, ob er es mit einem fachmann oder flachmann zu tun hat. obwohl es da einen ziemlich einfachen trick gibt: man macht einfach beim erstenmal einen halbachttermin. wer sich nämlich nach dem katerfrühstück erst noch von seiner schwester das auto leihen und dann auch noch beim second-hand-laden vorbeifahren muß um überhaupt ein frisches hemd zu haben, der kann halt nicht vor elf. guckst du mit augen auf, hat schon so manchen großen reinfall verhindert. kunden, denen es so wie von dir beschrieben ergeht, haben allerdings häufig auch bei der auswahl ihrer sonstigen geschäftspartner kein glückliches händchen und verschwinden früher oder später von der landkarte.

in leichteren fällen von pech mit dem (ver)planer bin ich meistens ganz glücklich über schwach- bis schlechtleistende mitbewerber. wenn der kunde soetwas überlebt, kommt er nämlich beim nächstenmal gleich zu einem, der seinen job ordentlich macht. insofern sind schlechte mitbewerber meine besten verkäufer. aber zumindest in eine solidarische versicherungskasse mit denen gemeinsam einzahlen möchte ich nicht.
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Auch meine neue Gruppe "Telefonanlagen beschaffen und geschickt benutzen" auf XING freut sich auf Interessierte (bitte nur Anwender !): https://www.xing.com/go/group/75922.e3bce6/11296983
pmedv
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« Antworten #2 am: 10. September 2010, 11:07:17 »

Ich denke, dass hier Auftraggeber und Planer eins gepatzt haben. Der Auftraggeber, weil er den falschen Planer ausgewählt hat. So wie es aussieht hat er diesbezüglich schon die Handbremse schon gezogen. Ich würde aber einmal sagen, dass man auch die Qualität von Ausschreibungs- und Planungsunterlagen objektiv bewerten kann. Somit hätte ev. der Auftraggeber eine Möglichkeit den entstandenen Schaden einzuklagen.
Ansonsten gilt natürlich alte Tel-Anlage raus und durch neue (zeitgerechte) ersetzen. Wenn bei einem Planer nicht die Alarmglocken läuten, wenn auf dem Angebot Produkte aus dem Hause Medion stehen, ist dies sehr traurig.
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reini5555
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« Antworten #3 am: 10. September 2010, 11:15:43 »

Zitat
bei solchen krassen fällen hat aber oft auch der auftraggeber nicht richtig hingeschaut, ob er es mit einem fachmann oder flachmann zu tun hat.
Ganz den schwarzen Peter würde ich jetzt nicht dem Bauherren geben,
denn bevor überhaupt mal ein Arbeit zu Baggern vergeben wird, gibt es doch immer bei den Planungsbüros ein buhlen um den Auftrag. Und da ich ja auch ein wenig beruflich am Alternativen ausloten bin, stelle ich fest, bei den Vorraussetzungen für den Fachplaner, muss man gar nicht so viel nachweisen, eher gute CAD Kenntnisse (gut da happert bei mir).
Aber was tut ein Bauherr, wenn er zu einem Architektenbüro geht, KV´s über sein Bauvorhaben einholt (er muss ja wissen, wie weit es sich seine baulichen Wünsche verwirklichen lassen), und klar ein Architekt, hat dann Fachplaner für jedes Gewerk. Der Bauherr kann ja kaum, dann erkennen, wie die einzelnen Fachplaner arbeiten. So Neubauten werden ja meist Schlüsselfertig übergeben.
Ich mache der Firma, welche die Matra angeboten hatte keine Vorwürfe, die haben nur nach den mangelhaften Vorgaben, ihr Produkt angeboten. Fachlich kann ich beim überprüfen, zwischen Ausschreibung und dem gelieferten keinen versteckten Mangel feststellen. Klar schätze ich der Errichter hatte die TK noch im Keller liegen (denn mit der Übernahme von Matra, durch EADS kamen ja komplett moderne Produkte heraus).
Das einzige was mich nervt, die Formulierung der Ausschreibung, die Texte stammen aus den Mitte der 90zigern, wo es analog kein Clip gab, wo noch die ISDN Funktionen als masgeblich betrachtet wurden, das eine gesamte Gebäudeverkablung ohne EIB geplant wurde. Der Planer hat zwar seinen Ing. Elektro, aber der ist aus den 80er Jahren.
Zitat
insofern sind schlechte mitbewerber meine besten verkäufer.
Das sehe ich leider nicht ganz so, denn der Kunde vertraute mal auf einen unabhängigen Planer und wurde enttäuscht. Ich habe ja mit dem armen Kunden keinen perönlichen Kontakt, das hat nur mein Bekannter (Elektroplannungsbüro) und der findet die schwarzen Schafe nicht gerade lustig.
Zitat
solidarische versicherungskasse mit denen gemeinsam einzahlen möchte ich nicht.
So was ist auch nicht Sinn der Sache, sondern Änderungen an der VOB, welche bei Planungsfehler der Projektanten, diese dann in persönliche Haftung nehmen lassen. In dem Fall geht es vielleicht mal um 10 tsd €, in anderen Fällen wird mal schnell ein paar Mio € auf Staatskosten verpulvert, da wird einfach mal in der Planung eines KH eine komplette Station vergessen, und erst als beide KHs zusammengeführt werden sollten (nach Beendigung der Baumassnahme), stellten die fest, oh wohin soll jetzt die "Innere Medizin". Macht ja nichts aus, so werden halt noch mal für ein paar Jahre beide Häuser nebeneinander betrieben, und man plant jetzt den Erweiterungsbau (wenn sich die örtliche Presse wundert, und nachfrägt, dann heißt es jetzt, kein Kommentar, oder baulich bedingt war nicht alles auf ein Mal möglich).
Für alles gibt es Produktmängelhaftung, oder anders Ausgedrückt, einen Handwerksbetrieb kann man für jedes Versehen in Regress nehmen.
Da hat die VOB einfach noch Lücken, aber wie es scheint interesiert diese niemanden.
Zitat
So wie es aussieht hat er diesbezüglich schon die Handbremse schon gezogen.
Klar aber erst wo der Bau schon fertig war.
Zitat
Somit hätte ev. der Auftraggeber eine Möglichkeit den entstandenen Schaden einzuklagen.
Geht eben nach VOB nicht.
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Wenn jeder nach meinem alten Benutzerbild frägt, ja die Mitze ist überfahren worden. Deshalb manchmal meine schlechte Laune.
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