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Autor Thema: Beide S0-Busse am NTBA parallel nutzbar?  (Gelesen 510 mal)
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Sarek
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« am: 28. Dezember 2011, 08:00:52 »

Hallo zusammen,

kann ich eigentlich beide S0-Busse des NTBA parallel nutzen? Ich würde gerne am einen Anschluß meine Telephonanlage betreiben und am anderen Anschluß einen a/b-Wandler mit einem daran angeschlossenen analogen Alarm-Wählgerät.

Ich erinnere mich, daß mir eine ähnliche Konstellation vor etwa fünf Jahren mal große Probleme bereitet hatte. Damals hatte ich am einen Anschluß des NTBA einen DeTeWe TA33 USB als "Telephonanlage" für zwei analoge Telephone und einen Anrufbeantworter und am anderen Anschluß einen ISDN-Router hängen. Beim Einschalten eines der am Router hängenden Computer wurde dann häufig das gesamte ISDN lahmgelegt, also auch die Telephonanlage am anderen Anschluß des NTBA.
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telthies
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« Antworten #1 am: 28. Dezember 2011, 15:09:54 »

Grundsätzlich können beide Auslässe des S0-Busses des NTBA auch benutzt werden. Diese gehören jedoch zum gleichen Bus, der NTBA hat nur einen. Und bei dessen Installation ist darauf zu achten, daß der NTBA nicht letztlich praktisch in der Mitte hängt, obwohl er wie an einem Ende hängend verkabelt und (hinsichtlich Jumpern und Widerständen) konfiguriert ist. Also wenn TK-Anlage und Wählgerät neben dem NTBA hängen, sollte es unproblematisch sein; wenn jedoch beide an langen Kabelwegen hängen (die netztopologisch in verschiedene Richtungen abgehen, selbst wenn sie räumlich parallel verlaufen), dann sind wohl Probleme zu erwarten.

Ich persönlich bin ja ehrlich gesagt der Ansicht, entweder man hat einen Grund für eine Alarmanlage oder man hat nicht die dreizehn Euro im Monat für einen separaten Analoganschluß übrig.
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Sarek
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« Antworten #2 am: 28. Dezember 2011, 15:20:11 »

Hi und Danke erst mal für die Antworten!


... daß der NTBA nicht letztlich praktisch in der Mitte hängt, obwohl er wie an einem Ende hängend verkabelt und (hinsichtlich Jumpern und Widerständen) konfiguriert ist.

Hmm, wenn es ein Bus ist, dann müßte ich ja die Abschlußwiderstände im NTBA ausschalten und jeweils an den Enden des Busses terminieren. Aber wie mache ich das, wenn die Endgeräte direkt im NTBA stecken? Die haben ja keine eigenen Widerstände.


Ich persönlich bin ja ehrlich gesagt der Ansicht, entweder man hat einen Grund für eine Alarmanlage oder man hat nicht die dreizehn Euro im Monat für einen separaten Analoganschluß übrig.

Das stimmt, aber hier geht es nicht um eine Alarmanlage, sondern um die Störungsmeldung der Hebeanlage (Fäkalienpumpe der Toilette). Hinzu kommt eventuell noch eine weitere Alarmierung, die aber auch nicht so extrem wichtig ist, daß man dafür im Monat 13 Euro hinblättert - zumal wir schon für den Fahrstuhl-Alarm einen separaten Anschluß nehmen mußten.
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« Antworten #3 am: 30. Dezember 2011, 15:46:21 »

Wenn die Endgeräte direkt im NTBA eingestöpselt sind, sollten wir wohl also nur von Endgeräteschnüren reden. Die sind ja hoffentlich nur maximal etwa zehn Meter lang, womit das Problem nicht auftauchen sollte. Anders ist es, wenn Stränge von -zig Metern Installationskabel von den S0-Auslässen abgehen, dann hängt der NTBA in der Mitte (was prinzipiell möglich ist, aber welchem entsprechend Rechnung getragen werden muß).

Wenn es einen separaten Anschluß für den Fahrstuhlalarm gibt, würde ich für den Hebeanlagenalarm einen AMS (Automatischen Mehrfachschalter) besorgen und den analogen Hauptanschluß auf die Beiden verzweigen. Dabei gehe ich davon aus, daß der Hebeanlagenalarm die Leitung nur einmal kurz belegt, wenn ein Alarm ansteht - aber so sollte es wohl sein.
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« Antworten #4 am: 30. Dezember 2011, 16:48:06 »

Wenn die Endgeräte direkt im NTBA eingestöpselt sind, sollten wir wohl also nur von Endgeräteschnüren reden. Die sind ja hoffentlich nur maximal etwa zehn Meter lang, womit das Problem nicht auftauchen sollte.

Eine Telephonanlage zählt in dem Sinne als Endgerät? Dann ist alles ok, sind maximal zwei Meter Kabelweg Zwinkernd


Wenn es einen separaten Anschluß für den Fahrstuhlalarm gibt, würde ich für den Hebeanlagenalarm einen AMS (Automatischen Mehrfachschalter) besorgen und den analogen Hauptanschluß auf die Beiden verzweigen. Dabei gehe ich davon aus, daß der Hebeanlagenalarm die Leitung nur einmal kurz belegt, wenn ein Alarm ansteht - aber so sollte es wohl sein.

Ist ein AMS sowas wie ein AWADo? Dann wäre das auch mein erster Gedanke gewesen, aber der Elektroplaner sagte mir, daß eine eine Kombination mit dem Aufzugsalarm ist in der jetzigen Konstellation mit dem Wachdienst laut TA Aufzug bzw. TÜV nicht zulässig sei.
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telthies
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« Antworten #5 am: 30. Dezember 2011, 21:54:46 »

1) ja, aus Sicht des NTBA ist auch die TK-Anlage ein Endgerät

2) ich bedauere zutiefst (aber nicht wirklich), nicht alle unsinnigen Vorschriften zu kennen. Praktisch kann der Hebeanlagenalarm den Aufzugsalarm aber nicht wirklich stören: selbst wenn - wohl wahrscheinlich wie ein Sechser mit Zusatzzahl bei Vollmond an einem 29. Februar - die Hebeanlage ausgerechnet dann Alarm gibt wenn jemand im Aufzug stecken bleibt, dauert der Hebeanlagenalarm ja wohl nur wenige Sekunden und die Leitung ist wieder frei. Das ist ja nicht annähernd mit einer durch Telefon, Fax oder DFÜ belegten Leitung vergleichbar, aber ich bin kein Versicherungsjurist. Ja, ein AMS ist der Nachfolger der Automatischen WechselAnschlußDose.
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« Antworten #6 am: 30. Dezember 2011, 21:59:39 »

2) ich bedauere zutiefst (aber nicht wirklich), nicht alle unsinnigen Vorschriften zu kennen.

Mach Dir nichts draus, ich kannte sie ja auch nicht. Wie gesagt, mein erster Gedanke ging ja in die gleiche Richtung. Aber der Schutzpatron der Deutschen ist eben St. Bürokratius Zwinkernd
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