Das Forum für Telefonanlagen und Telekommunikation
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Telefonanlage gesucht ...
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Thema: Telefonanlage gesucht ... (Gelesen 3324 mal)
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telthies
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #15 am:
31. August 2010, 22:10:17 »
meine diesbezüglichen worte gingen von der situation für selbständige aus. wenn ich z.b. als einzelunternehmer zehn euro tarifgebühr für eine festnetzflat bezahle, verlangt kein vernünftiger finanzbeamter, daß ich den privat genossenen teil davon als privatentnahme versteuere. diese krümelsucherei wäre auch für die selber unwirtschaftlich. bei der erstattung der kosten für einen telefonanschluß (ibs. wenn du mit "flatrate" das gesamte mtl. grundentgelt inkl. anschluß meinst) an einen "gewöhnlichen" mitarbeiter (also nicht einen tätigen gesellschafter oder mindestens prokuristen oder werkleiter, falls angestellt) ist natürlich ein anders gelagerter fall. hier wird dann ein "geldwerter vorteil" gesehen. allerdings, wenn ihr die volle übernahme ausdrücklich als gehaltsbestandteil vereinbart, dürften es wiederum nur 30% davon sein, die dann als geldwerter vorteil zu verlohnsteuern wären. was den dienstwagen anbelangt, hängt dessen steuernachteil nur an der erlaubnis zur privatnutzung. in england sind übrigens oldtimer als dienstwagen beliebt, weil sich da wohl die bemessungsgrundlage günstiger gestaltet ...
im übrigen, was hat dein finanzamt mit deinen beruflichen telefonkosten zu tun ? - da scheint mir etwas grundsätzlich falschherum strukturiert zu sein: wenn du den anschluß so stark beruflich nutzt, sollte dein chef der anschlußinhaber sein. deine privat genutzten msn sollten im evn des netzbetreibers verkürzt dargestellt werden und dir in der summe von deinem chef in rechnung gestellt werden.
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Letzte Änderung: 31. August 2010, 22:15:54 von telthies
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deimsch
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #16 am:
31. August 2010, 22:48:16 »
Zitat von: telthies am 31. August 2010, 22:10:17
meine diesbezüglichen worte gingen von der situation für selbständige aus
war mir schon klar ... bin aber "nur" Angestellter im Außendienst - mein Arbeitsplatz ist in meinen eigenen 4 Wänden.
Zitat von: telthies am 31. August 2010, 22:10:17
was den dienstwagen anbelangt, hängt dessen steuernachteil nur an der erlaubnis zur privatnutzung
In meinem Fall leider am ausdrücklichen Verbot der privaten Nutzung, meiner Blauäugigkeit und dem Fehlverhalten meines Chefs. Leidiges Thema ...
Zitat von: telthies am 31. August 2010, 22:10:17
im übrigen, was hat dein finanzamt mit deinen beruflichen telefonkosten zu tun ?
Prinzipiell nix - stimmt schon. Nur ist mein Chef auch nicht dazu verpflichtet, mir berufliche Gespräche über einen privaten Anschluss zu erstatten. Das geht dann also nur über die Einkommenssteuer.
Wobei Du im Prinzip damit ...
Zitat von: telthies am 31. August 2010, 22:10:17
da scheint mir etwas grundsätzlich falschherum strukturiert zu sein: wenn du den anschluß so stark beruflich nutzt, sollte dein chef der anschlußinhaber sein. deine privat genutzten msn sollten im evn des netzbetreibers verkürzt dargestellt werden und dir in der summe von deinem chef in rechnung gestellt werden.
... natürlich absolut Recht hast.
Allerdings habe ich dann (bei einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ein Problem meine Telefonnummern zu behalten. Diese wiederum brauchen wir, wegen eines Nebengewerbes meiner besseren Hälfte...
Zwei Anschlüsse - einer privat auf mich – macht aber auch wenig Sinn. Ich muß weiterhin einen kompletten Anschluß selber bezahlen...
Bleibt also nur der Versuch, den beruflichen Anteil möglichst exakt zu erfassen und steuerlich abzusetzen, um so die Kosten zu minimieren.
Oder hab ich da was übersehen?
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deimsch
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #17 am:
31. August 2010, 22:53:12 »
Zurück zum Thema:
Ich hab mich mal etwas bei den diversen Herstellern umgesehen.
Eine erweiterbare Anlage hätte ja schon was, der Preis ist nur das Thema…
Was ist den von „kleinen“ Lösungen wie z.B. der Funkwerk Elmeg ICT46, DeTeWe (Aastra) OpenCom 130 bzw. Auerswald COMpact 4410 USB zu halten. OK, Auerswald als SOHO wird wohl kein CSTA bieten (?), ansonsten sehen die Anlagen doch gar nicht so schlecht aus.
Speziell die ITC46 bietet doch ne Menge Erweiterungsmöglichkeiten …
Wäre so etwas für meine Zwecke brauchbar?
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reini5555
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #18 am:
01. September 2010, 06:52:32 »
Zitat
Was ist den von „kleinen“ Lösungen wie z.B. der Funkwerk Elmeg ICT46, DeTeWe (Aastra) OpenCom 130 bzw. Auerswald COMpact 4410 USB zu halten. OK, Auerswald als SOHO wird wohl kein CSTA bieten (?), ansonsten sehen die Anlagen doch gar nicht so schlecht aus.
Bei der Elmeg steht nichts über CSTA, wird aber mit einem extern CTI Server der über USB verbunden ist, wohl gehen.
Die Aastra hat CSTA, allerdings keinen Server mit intern.
Somit wirst Du bei den Lösungen, da könntest Du dann auch die Panasonic TDA 15 mit dazu nehmen, immer einen exteren Server benötigen, gut jetz könnte man sagen, die Systemtemvorraussetzungen sind nicht hoch, da nimmt man eine 100€ Kiste her (für die Serverfunktion).
Doch den entscheidensten Nachteil sollte man hier nicht vergessen, der PC muss immer mitlaufen, und da sind hohe Betriebskosten (Stromkosten) dann dabei. Und bei solchen Lösungen muss ich immer an meine Frau und Auto denken, als sie vor einigen Jahren einen gebrauchten 5er wollte, sie kam mit einem 540i (8Zylinder) an, den der 540er war bei gleichem Alter und KMLeistung um 2000€ beim freundlichen Händler, und Frau gefiel die günstigere Lösung, aber der Katzenjammer mit dem Spritverbrauch kam erst nach Kauf (teilweise über 20 ltr, und heute fährt sie einen Elch, dem reichen 5 ltr aus). So kauft man oft zweimal, ohne dies zu planen.
Zurück zur Anlage, auch wenn es eine TDA 15 (könnte auch die Elmeg sein) für ca 400 Euronen auf den ersten Blick reichen, doch so fehlt bei beiden die Netzwerksschnittstelle, klar die kann man per Modul nachrüsten. Dann dann läuft die Serveranbindung wesentlich stabiler, als die Anschaltung über USB, nur das kostet auch ein paar Euronen (ich habe jetzt keinen Preis von Elmeg, allerding sind da schon mal ca 200 bis 300 ein realer Preis).
Dann sollte die Anlage nach Möglichkeit Mailboxen haben, die kann man mittels Karte nachrüsten, und wieder 300 Euronen sind fällig.
Wenn man dies jetzt zusammenzählt, bekommt man auch eine NCP 500 oder Siemens, die das alles schon dabei haben, und den stromfressenden Server kann man sich sparen.
Klar kann man mit der ICT 46, TDA15 oder open com 130 (wobei die am wenigsten erweiterbar ist) einsteigen, aber muss Kompromisse machen und wenn alles wie gewünscht ist, kostest dann das ganze schon mal mehr.
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telthies
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #19 am:
01. September 2010, 12:10:08 »
auf die fragen nach den anlagenmodellen ist reini5555 ja schon eingegangen. daher beschränke ich mich jetzt auf die kostenseite: doch, wenn du angestellt bist, sind deine beruflichen telefonkosten auch am heimarbeitsplatz absolut sache deines arbeitgebers. diese als werbungskosten in deiner persönlichen steuererklärung zu berücksichtigen, ist bei 85% beruflicher telefonnutzung ganz gewiß fehl am platz. das mit dem firmenwagen habe ich (gerne auch per pn) nicht verstanden: wenn es keine privatnutzung gibt, gibt es bei dir auch nichts zu besteuern ?
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deimsch
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #20 am:
01. September 2010, 17:56:50 »
Moin,
Zitat von: telthies am 01. September 2010, 12:10:08
... wenn du angestellt bist, sind deine beruflichen telefonkosten auch am heimarbeitsplatz absolut sache deines arbeitgebers. diese als werbungskosten in deiner persönlichen steuererklärung zu berücksichtigen, ist bei 85% beruflicher telefonnutzung ganz gewiß fehl am platz.
Ich hab mir zu diesem Thema schon die Finger wund yahooed, weißt Du da näheres? Ist die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten irgendwo rechtlich festgeschrieben? Wenn Du da eine Quelle für mich hättest wäre das super...
Zitat von: telthies am 01. September 2010, 12:10:08
das mit dem firmenwagen habe ich (gerne auch per pn) nicht verstanden: wenn es keine privatnutzung gibt, gibt es bei dir auch nichts zu besteuern ?
Im Prinzip hast Du ja Recht.
Aber auch bei untersagter privater Nutzung fordert das Finanzamt ein Fahrtenbuch. Wenn man nun als Newbi zu diesem Thema von seinem Chef letztendlich falsche Vorgaben bekommt - ja dann wird’s halt teuer.
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #21 am:
01. September 2010, 18:15:25 »
Neues von der Lotus-Front:
ich habe heute kurz mit unserem Lotus-Dienstleister gesprochen - er machte mir folgenden Vorschlag:
Lotus - Ferrari Lotus Gateway - AVM Fritz!Card - (S0) - TK
Das Gateway für Lotus sei wohl für kleines Geld auch unabhängig von OfficeMaster zu bekommen. Hätte er schon bei einigen Kunden so laufen und würde er auch supporten.
Vorteil für mich: wenn er die Lotus-Installation zerschießt ist das sein Bier - er hat´s ja auch installiert ; D
Was meint Ihr: hat das Aussicht auf Erfolg?
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reini5555
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #22 am:
01. September 2010, 21:53:39 »
Zitat von: deimsch am 01. September 2010, 18:15:25
Was meint Ihr: hat das Aussicht auf Erfolg?
Wie würde mein alter Lehrer sagen, "oh mann das wird ja immer schlimmer".
Schlicht und ergreifend müsste hier dann Tapi zu S0 gewandelt werden, danach über die Box wieder zurück, zudem geht es nur für einen Rechner.
Mal so direkt gesagt, sind die 150€ für zwei Linzenzen, welche ebenfalls von IBM kommen zuviel für ein erprobtes System?
Zitat
Ich hab mir zu diesem Thema schon die Finger wund yahooed, weißt Du da näheres? Ist die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten irgendwo rechtlich festgeschrieben? Wenn Du da eine Quelle für mich hättest wäre das super...
Ja das wird im Arbeitsvertrag festgelegt: Vergütung für geschäftsnotwendige Telefonate vom privaten Anschluss des Arbeitnehmers. Klar damit bekomme ich keine Beteiligung an der Grundgebühr des Telefonanschlusses (aber meinen privaten hätte ich ja so wieso), aber da ja dabei noch eine Festnetzflate mit dabei ist, kann ich natürlich nur wie vereinbahrt, die Handygebühren geltend machen, die aber zu einem wie abgemacht, freundlichen Tarif von 39 cent die Minute (auch wenn ich nur 10 cent bezahle), nachgewiesen durch die Gebührenerfassung (anders könnte der Arbeitgeber auch das nicht absetzen).
Der andere Fall ist wie schon oben mal erwähnt, der Arbeitgeber stellt auf seinen Namen dir einen zusätzlich, ausschließlich geschäftlich genützten NTBA oder über Werbungskosten, mit tatsächlich nachgewiesenen beruflich bedingten Telefonaten.
Oder über die Werbungskosten, mit einem eingenen beruflich bedingtem Anschluss, und dem privaten für private Telefonate.
Dazu sollte man natürlich auch das Arbeitszimmer mit berücksichtigen, dieses kann man ebenfalls mit Absetzen, doch Vorsicht, als Häuslebesitzer wird die dann mit der gewerblichen Grundsteuer hochgerechnet, falls Du in Miet wohnst, so sollte dies der Vermieter auch unbedingt wissen, da er sonst plötzlich mit einer Nachzahlung rechnen muss. Also alles ein zweischneidiges Schwert, was versuche ich abzusetzen, und wo kann es mir auch Nachteile bringen.
Zitat
Aber auch bei untersagter privater Nutzung fordert das Finanzamt ein Fahrtenbuch.
Das kann definitiv nicht sein, das Fahrtenbuch ist nicht bei ausgeschlossener privater Nutzung vorgeschrieben, jedoch muss es einen nachweisbaren Grund geben, wesalb das Firmenauto bei Dir zuhause steht.
Und das wesentliche dabei, es darf keine direkte Fahrt von Zuhause zum Arbeitgeber geben, jeder Fahrtbeginn geht immer als erstes zu einem Kunden dann in die Firma. Im andern Falle, und sei es nur einmal im Monat, also erste Fahrt direkt zum Arbeitgeber, bedeutet Geldwerter Vorteil, muss also trotzu Ausschluss von Privatnutzung, mit 1% des Listenneupreises des Fahrzeuges, sowie mit 0,03% x Entfernungskilometer versteuert werden.
Wir haben auch alle unser Firmenauto zuhause, unser Arbeitgeber hat sich dabei bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg schon vorher abgesichert, und da steht auch klar der wesentliche Punkt drin, Keine direkte Fahrt, von Wohnung zur Arbeitsstätte, ausgenommen wechslende Einsatzorte.
So was sollte jeder Steuerberater wissen. Und da unsere Firma immerhin nur mal gut 140 Geschäftswagen hat, und die letzte Steuerprüfung erst gerade 2009 anstandslos bestanden hat, denke ich es liegt an euerer Firmenwagenvereinbahrung (ach ja, Geschäftswagen muss während des Urlaubes selbstverständlich in der Firma stehen).
Bei selbstständiger Tätigkeit, ist natürlich ein Fahrtenbuch unerlässlich, ein Freund von mir hat deshalb, ein elektronisches von Bosch drinnen, damit rechnet er dann die gefahrenen Km ab. Und so was nimmt einem sogar eine Frau S von unserem Finanzamt ab, welche sonst hübsch aussieht, aber Haare auf den Zähnen hat, denn meist reicht nach einer Steuerprüfung von ihr, der Steuerberater nicht mehr weiter, da muss ein RA ran.
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deimsch
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #23 am:
02. September 2010, 16:40:01 »
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
Mal so direkt gesagt, sind die 150€ für zwei Linzenzen, welche ebenfalls von IBM kommen zuviel für ein erprobtes System?
Sicherlich nicht, allerdings sind die daraus resultierenden hardwareseitigen Kosten momentan nicht drin, ganz einfach.
Zumal das ganze ja doch eher meiner "Bequemlichkeit" als den dem Zwang es so machen zu müssen geschuldet ist. Von daher versuche ich halt die Hardwareanforderungen runterzuschrauben.
Ich denke das die Geschichte mit der Fritz!Card durchaus nen Versuch wert ist.
Hardwareseitig muss ich dafür eigentlich nichts beschaffen, das Gateway kostet vielleicht 50-60€. Support bekomme ich auch …
Sollte es, wie von Dir erwartet, nicht vernünftig klappen, ok, dann muss ich halt sehen wie ich die nötigen Groschen für ne „erwachsene“ TK zusammenbekomme und solange weiter fleißig Nummern abtippen und wählen.
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
Ja das wird im Arbeitsvertrag festgelegt: Vergütung für geschäftsnotwendige Telefonate vom privaten Anschluss des Arbeitnehmers.
Genau das ist der Punkt – ist das nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, gibt es meines Wissens nach keinen rechtlichen Anspruch auf Erstattung. Dann muss ich es mir von meinem Finanzamt wiederholen. Im Steuerrecht heißt es z.B. nur, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese Kosten erstatten „kann“, aber nicht muss. Daher meine Frage nach einer alternativen Quelle zur Klärung der Problematik …
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
… (aber meinen privaten hätte ich ja so wieso) …
Naja, das sehe ich etwas anders. Heutzutage haben viele Leute gar keinen Festnetzanschluss mehr, da geht alles übers Handy. Auch die Argumentation, der Festnetzanschluss habe ja schon bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bestanden, ist in diesem Zusammenhang eigentlich keins. Nutzungsgewohnheiten können sich ändern und dürften von daher steuerlich wenig relevant sein.
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
Der andere Fall ist wie schon oben mal erwähnt, der Arbeitgeber stellt auf seinen Namen dir einen zusätzlich, ausschließlich geschäftlich genützten NTBA …
Sicherlich im Prinzip die sinnvollste Lösung, weil sauber getrennt. Nur was bringt mir das? Ich zahle dann ja weiterhin einen Anschluss alleine, verbessere mich also finanziell nicht wirklich. Dann kann ich auch alles so lassen wie es ist und mir den Aufwand sparen ... OK, 2 Telefonnummern wären wieder frei …
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
oder über Werbungskosten, mit tatsächlich nachgewiesenen beruflich bedingten Telefonaten.
Wie ich schon schrieb, dass ist der Weg den ich gehen möchte.
Zitat von: reini5555 am 01. September 2010, 21:53:39
Das kann definitiv nicht sein, das Fahrtenbuch ist nicht bei ausgeschlossener privater Nutzung vorgeschrieben, jedoch muss es einen nachweisbaren Grund geben, wesalb das Firmenauto bei Dir zuhause steht.
Sorry, dass stimmt so nicht.
Im Prinzip gilt natürlich, wenn ich als Arbeitnehmer einen Firmenwagen gar nicht erst privat nutzen darf, ich auch keine Steuern für die Privatnutzung zu zahlen habe.
Der Arbeitgeber braucht das Verbot auch grundsätzlich nicht zu überwachen.
Allerdings kann (!) das Finanzamt Nachweise darüber verlangen, ob dieses Verbot auch eingehalten wird. Im Außendienst habe ich da natürlich ein grundsätzliches Problem – ich stehe immer im Verdacht den Firmenwagen pruvat zu nutzen, da ich ihn theoretisch so nutzen könnte – ich kann den Wagen nicht abends auf dem Firmengelände abstellen.
Von daher kann das FA verlangen, die Einhaltung dieser Vereinbarung in geeigneter Form (z.B. durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) nachzuweisen. Gibt es ein Urteil zu... FG Niedersachsen (11 K 459/03).
Von daher schon alles korrekt … leider
.
Aber unser Fimen-FA ist sowieso nicht ganz ohne - die sind auch der Meinung, dass die Bahncard für die Außendienstler als geldwerter Vorteil anzusetzen sei.
Nachweislich (es gibt dazu ebenfalls einschlägige Urteile) ist sie das jedoch nicht.
Nur was hilft es mir: wenn das FA meiner Firma diese Vorgaben macht und diese sie dementsprechend umsetzt. Dann müsste ich schon meine Firma verklagen, an das Finanzamt komme ich so nicht dran.
Ergo kann ichs nur schlucken … zumindest wenn ich meinen Job behalten möchte
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #24 am:
02. September 2010, 18:29:36 »
Noch mal zurück zur TK.
Wie läuft das eigentlich mit der Integration der Türklingel?
Wenn ich das richtig verstanden habe, brauchen wir auf alle Fälle ein a/b-Interface.
Mal ganz konkret:
Wir haben uns eine Anlage von TCS hübsch geschaut (Aussenstation Serie PUK für 2 Wohneinheiten). TCS bietet als Funktionserweiterung ein recht teures Interface zur Anbindung der Anlage an den a/b-Anschluß der TK-Anlage an.
Nachdem ich mir nun so einige TK-Anlagen angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass eigentlich alle TK-Anlagen-Hersteller ebenfalls solche Interfaces anbieten. Zudem teilweise erheblich günstiger als die Ritto, Siedle, TCS und Co.
Wie habe ich den das zu verstehen? Gibt es da qualitäts- oder funktionsstechnische Unterschiede oder ist es im Prinzip egal, von welchem Hersteller (also TK- oder Klingelanlage) ich solch ein Interface beziehe?
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reini5555
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Re: Telefonanlage gesucht ...
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Antworten #25 am:
03. September 2010, 05:58:10 »
Zitat
Genau das ist der Punkt – ist das nicht im Arbeitsvertrag festgelegt, gibt es meines Wissens nach keinen rechtlichen Anspruch auf Erstattung. Dann muss ich es mir von meinem Finanzamt wiederholen. Im Steuerrecht heißt es z.B. nur, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern diese Kosten erstatten „kann“, aber nicht muss. Daher meine Frage nach einer alternativen Quelle zur Klärung der Problematik …
Da gibt es nur eine Quelle, deinen Arbeitgeber. Ganz einfach, Du hast bestimmt auch ein Geschäftshandy, mit der offizellen Vereinmbarung, damit keine Privatgespräche zu führen.
Und diese Trennung ist einfach auch bei dem Festnetzanschluss, stellt Dir der AG einen NTBA zur Verfügung, was von vielen AGs oft gemacht wird, dann ist der AG der Anschlussinhaber, und damit wird offziell auch nur geschäftlich Telefoniert.
Der andere Aufwand, mit einer Gebührenerfassung, wird Dir auch nur die Möglichkeit geben, das Du anteilig die Kosten wieder hereinholst, musst aber eine System habem, welches Wasserdicht ist.
Dazu kannst Du dann auch anteilig die Gebührenerfassung, wie auch die TK steuerlich abgschreiben. Auf der anderen Seite, ich mach es auch nicht, der Aufwand ist mit hier zu groß.
Zitat
Naja, das sehe ich etwas anders. Heutzutage haben viele Leute gar keinen Festnetzanschluss mehr, da geht alles übers Handy. Auch die Argumentation, der Festnetzanschluss habe ja schon bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bestanden, ist in diesem Zusammenhang eigentlich keins. Nutzungsgewohnheiten können sich ändern und dürften von daher steuerlich wenig relevant sein.
Hier wieder den Nachweis dem Finanzamt zu erbringen, ist eine schwierige Sache, die werden fragen, hast Du eine private E-Mail adresse, dann wird die nächste Frage kommen, wie frägst Du die Mails ab, und jezt bloss nicht auf den Firmenlappi zeigen.
Du siehst wenn man was steuerlich als Werbungskosten geltend machen will, muss man plausible und nachprüfbare Erklärungen haben.
Zitat
Im Prinzip gilt natürlich, wenn ich als Arbeitnehmer einen Firmenwagen gar nicht erst privat nutzen darf, ich auch keine Steuern für die Privatnutzung zu zahlen habe.
Der Arbeitgeber braucht das Verbot auch grundsätzlich nicht zu überwachen.
Das von Dir genannte Urteil (erst bekam ich einen Schock, schliesslich ist die bei zig Berufskollegen auch so gang und gäbe), lies es mal genau unter Juris durch, war eine Einzefallentscheid:
Zitat
Von einer privaten Mitbenutzung eines Dienstwagens könne dem Urteil zufolge bei einem ausdrücklich vereinbarten Verbot aber nur dann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn feststeht oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass das Verbot nach übereinstimmendem Willen der Beteiligten nur zum Schein ausgesprochen wurde.
Ich habe seit gut 15 Jahren ein Firmenwagen zuhause, war gängige Praxis beim rosa Riesen (wie es heute aussieht weis ich nicht), habe notgedrungen schon bei einem AG einen mit privater Nutzung, und jetzt auch wieder ohne private Nutzung.
Nur sobald eine Fahrt bei der Wohnungsstätte anfängt, und nur ins Büro führt, ist dies ein Geldwerter Vorteil, und wenn dies auch nur einmal im Monat der Fall wäre. Und genau dies muss nachgewiesen werden, also Besuchsberichte, Regieberichte usw., oder auch sogenannte Rufbereitschaft (wobei hier sogar private Fahrten getätigt werden dürfen, da ja stehts ein Einsatz stattfinden könnte, als Beispiel mal so, Notarzt im Rettungsdienst).
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