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Autor Thema: ab 03.Mai allgemeine 11stelligkeit in allen Ortsnetzen - Konsequenzen in Praxi  (Gelesen 1748 mal)
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michaman
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« am: 13. Mai 2010, 15:02:48 »

Hallo !

Ab dem 03.Mai 2010 gilt ja jetzt in allen Ortsnetzen in Deutschland die allgemeine Elfstelligkeit.

Wie sieht das jetzt in der Praxis aus, wenn man einen neuen ISDN-Anschluss aktiviert, aber bestehende Nummern portieren möchte.

Mal angenommen, ich bin im Ortsnetz +49 2406 XXXXXXX und habe noch drei 6-stellige Nummern oder gar noch kürzere, die ich verwenden möchte.

Bis dato sahs ja so aus (also vor der allgemeinen 11stelligkeit):

Mehrgeräteanschluss:

1. MSN: 10stellig oder kürzer, portierter Altbestand (gar 9,- 8,- oder 7-stellig) (z.B. bei Umwandlung von Analog zu ISDN, eben das, was man vorher hatte) Lächelnd
2. MSN: 10stellig (nicht kürzer)  Smiley
3. MSN: 10stellig (nicht kürzer)   Smiley

4.-10- MSN: 11stellig (nicht kürzer)   Traurig

Wie sieht dies heute aus ?  Huch Weinen  Ich ahne nichts tolles :..  zum Beispiel, nur noch die erste MSN 10stellig oder kürzer, ab der 2.MSN 11stellig  Schockiert Schockiert Weinen

Michi



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« Antworten #1 am: 13. Mai 2010, 17:01:25 »

bei portierungen werden rufnummern selbstverständlich so übernommen, wie sie sind, ein umzug ist auch eine portierung.
in deutschland gibts ja bestandsschutz, den kann man nicht ohne weiteres aushebeln, würde man auch nur, wenn ansonsten eine aussichtslose situation entstehen würde.
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telthies
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« Antworten #2 am: 13. Mai 2010, 22:29:16 »

liegt da eventuell ein mißverständnis vor, was das wort "allgemein" anbelangt ?  damit ist nicht gemeint, daß die regelung künftig auch für zuteilungen im bestand gelten soll. sondern, daß die regelung der elfstelligkeit neu zuzuteilender teilnehmerrufnummern gleichermaßen anschlüsse ohne und mit durchwahl betrifft (es gab schon vorher sehr wenige ortsnetze mit allgemeiner elfstelligkeit und eine wachsende zahl einiger hundert ortsnetze mit elfstelligen rufnummern bei durchwahl). der zusatz "alle ortsnetze" ist die eigentliche veränderung: bisher hatte die benetza einen großteil ihrer arbeitszeit mit der ermittlung vertrödelt, welche ortsnetze wann ohne die allgemeine elfstelligkeit an ihre kapazitätsgrenzen stoßen würden. einfach im handstreich den ganzen "rest" der noch nicht elfstelligen ortsnetze zu überführen, war in diesem sinne schlicht ein gebot der arbeitsökonomie der bnetza. der bericht und ausblick aus dem vorjahr nennt noch immer keinen konkreten "schlachttag" für die kurzen altbestandsnummern, selbst für die drei- und vier- (nach zählweise der bnetza also sieben- und achtstelligen) nicht.
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michaman
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« Antworten #3 am: 13. Mai 2010, 23:20:47 »

Doch, ich habe das schon richtig verstanden.

Ich meinte die Regelung von neuen Anschlüssen, die man sich aus Altbestands-Nummern, die man vorher schon hatte, 'zusammenportiert' oder zusammenflickt.
Mir fällt da folgendes Beispiel ein:
Meine Eltern hatten einige 8-stellige Nummern aus den späten 70er Jahren:
0**** / 3844, 3021 für Telefon; 6365 für Fax.

Dann wurde in der Firma auf ISDN umgestellt, privat auch.
Jetzt kam das Thema: Pro Mehrgeräte-Basisanschluss ging nur folgendes:
1. MSN 0**** / 3844    OK
2. u. 3. MSN 0**** / XXX XXX  10 stellig
4. - 10. MSN 0**** / XXX XXXX 11 stellig
weiterer Analog- Anschluss
0**** / 6365  für Fax

Die Nummer 0**** / 3021 wurde gelöscht, da sie nicht mehr auf den ISDN-Anschluss passte, da die Regel gelten würde (laut Telekom):
"Nur die erste MSN darf kürzer sein als die aktuelle Stelligkeit, die anderen müssen der aktuellen Stelligkeit (Im Jahr 2003 2. 3. MSN 10-, der Rest 11-stellig entsprechen"

Jetzt meine Frage:
Mal angenommen, ich hätte noch drei 10-stellige Nummern, die ich zusammenportieren möchte auf einen neuen ISDN-Anschluss: Ich glaube, dann würde doch JETZT gelten: Die erste MSN 10-stellig oder kürzer, der Rest 11-stellig, gemäß der aktuellen Regelung.

Das hieße doch dann, ich könnte pro Anschluss nur noch eine 10-stellige oder kürzere Nummer retten, da ab der 2. MSN alles 11-stellig ist, oder nicht ? Also kurz, mit den kürzeren MSN 1.-3. ist doch jetzt Schluß, oder nicht ? Es bleibt nur noch die 1. MSN als 'Schlupfloch' .

Ich glaube, jetzt ist meine Frage angekommen ?

[edit telthies: rufnummern anonymisiert, text verdichtet]
« Letzte Änderung: 14. Mai 2010, 07:58:49 von telthies » Moderator informieren   Gespeichert
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« Antworten #4 am: 14. Mai 2010, 00:13:13 »

solange du eine nummer hast, ist es deine. die kann man dir nicht einfach nehmen, auch nicht bei protierungen. lies da mal die richtlinien der bnetza, die sind eindeutig, auch telekom muß sich daran halten.
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« Antworten #5 am: 14. Mai 2010, 08:13:31 »

der ahnungslose beamte (auch in einer ex-behörde) liebt im zweifel den vorauseilenden gehorsam, sprich die auslegung der vorschrift "päpstlicher als der papst". in der praxis wird es leider so sein, daß der privatkundenvertrieb der dtag zicken machen wird (manchmal wird auch noch die regel angewandt, daß die ersten drei beliebig kürzer unbeanstandet bleiben und ab der vierten die aktuelle länge eingefordert wird). soweit die msn4 ff. nicht gerade aus alt-rnb (vor 1998) stammen, würde ich den deal versuchen, sie zu übernehmen und nach einer übergangsfrist von einem jahr durch verdoppelung der ziffer auf der jetzt letzten stelle zu verlängern (also 306095 >> 3060955). ein umzug berührt die zuteilung nicht, auf ein zusammenschütten von msn aus mehreren anschlüssen in einen wird in der regel die aktuelle regelung angewandt (ausnahme: bei verschiebungen zwischen zwei bestehenden anschlüssen derselben anlage zeigt man sich meist kulant). generell ist der gkv kundenfreundlicher als der pkv. aber das ist praxis, in der theorie gilt gleiches recht für alle. da voip zunehmend brauchbarer wird, würde ich liebgewonnene nummern im zweifel für eine weile in sip-accounts parken. 2013 soll die bundesweite portabilität von kfz-kennzeichen kommen, spätestens dann sollte die heilige ortsnetzmeierei angezählt sein und das nummernknappheitsgefasel ein ende finden.
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« Antworten #6 am: 14. Mai 2010, 09:41:45 »


Wie siehts denn aus, wenn man eine Nummer zu kurz zugeteilt bekommen hat, zum Beispiel ist mir dies bei Sipgate und bei Carpo passiert.

In meinem Ortsnetz war schon in 2007 die allgemeine Elfstelligkeit und die beiden Anbieter hatten mir 10-stellige Nummern zugeteilt.

Die haben sie jetzt mittlerweile ausgetauscht bzw. verlängert.  Finde ich nicht ganz korrekt . . .


Könnte man, wenn man eine Nummer gewerblich nutzt, dagegen angehen ?
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« Antworten #7 am: 14. Mai 2010, 12:16:20 »

das kann man auch bei privater nutzung!
wir haben gleiches recht für alle, nur: recht haben und es bekommen sind verschiedene dinge. ggf muß man sich bei sowas anwaltlichen beistand besorgen.
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« Antworten #8 am: 14. Mai 2010, 12:58:11 »

daß bestehende nummern nachträglich verlängert worden wären, habe ich noch nie gehört. allerdings ist die elfstelligkeit ab sofort anzuwenden, also nicht erst wenn der betreiber von der bnetza neue nummernblöcke bezieht, sondern schon auf alle neuzuteilungen auch aus bestehenden blöcken. ein beispiel möge dies verdeutlichen: dem betreiber wurde zu zehnstelligen zeiten der nummernblock 0abcd/efgxyz zugeteilt, der seinen kunden inzwischen nummern bis efg456 zugeteilt hat. der betreiber hat neuzuteilungen nunmehr nicht weiterhin efg457...efg999 vorzunehmen, sondern efg4570...efg9999. die kunden efg000...efg456 behalten ihre nummern in alter länge. kommt jedoch eine dieser nummern zum betreiber zurück, wird sie ebenfalls "aufgebohrt" und als zehn neue wieder in verkehr gebracht.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2010, 13:09:09 von telthies » Moderator informieren   Gespeichert

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« Antworten #9 am: 14. Mai 2010, 21:21:37 »

Hallo !

das mit der nachträglichen Verlängerung ist mir zweimal passiert: Einmal bei Sipgate, dann bei Carpo. Beide Anbieter hatten die Nummer zu kurz, also 10-stellig vergeben.

Die Bundesnetzagentur hatte die beiden Anbieter dazu aufgefordert, die Verlängerung oder den Austausch der Rufnummer nachzuholen. Ich hatte mich bei der Bundesnetzagentur erkundigt, dass stimmte so . . .

Ich frage mich nur, wie das aussieht, wenn man auf die Nummer angewiesen ist oder bereits sie überall publiziert und verewigt hat  . . .
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« Antworten #10 am: 14. Mai 2010, 23:16:38 »

von nachträglichen verlängerungen höre ich zum erstenmal. ich kann mir das auch nur in der fallkonstallation vorstellen, daß der betreiber irrtümlich nach einführung der elfstelligkeit aus einem ursprünglich für zehnstellige nummern zugeteilten nummernblock geglaubt hat weiter zehnstellig zuteilen zu dürfen, bis dieser "aufgebraucht" sei.
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