Das stimmt alles so nicht mehr,
seit 2.01.2008 gibt es schon für Handy und Festnetz, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, welche dann zum 2.01.2009 auf IP erweitert wurde. Deshalb gilt die Speicherung für fast alles was Kommunikation anbelangt.
Hier dazu der Link:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,598802,00.html, nur als ein kleines Beispiel. Und hier der Anfang:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,517832-2,00.html.
Der Spruch auf der Rechnung, ist kein Beschxx, wie Du schreibst, sondern stellte die Vergangenheit dar, und betrifft Dich als Kunde, bezüglich Einsprüchen, gegen die ausgestellte Rechnung. Und der andere Teil betrifft das Gesetzliche, wo jeder Provider die Daten 6 Monate speichern müssen, was für viele Internetanbieter (seit diesem Jahr) einen gigantischen zusätzlichen Aufwand beschert.
Nachtrag: Schon im Jahr 2005 waren die Daten, im Netz nicht anonym, wenn eine Staatanwaltschaft entsprechende Richterliche Anordnungen durchsetzte. Ein Beispiel dafür, als Ende 2005 die Zabra Karte auf den Markt kam, gab es plötzlich Durchsuchungen bei Online-Händlern und es wurden tausende von Internetverbindungsdaten, der jeweiligen Besteller abgefragt. Es gab auch damals von Betroffenen eine Sammelklage, gegen die Ermittlungen, doch die wurde nicht einmal von BVG zugelassen.