kann mir einer sagen ob es Vorschriften gibt, dass Notrufe (110/112) von einer Telefonanlage in einer Firma sichergestellt sein müssen
Es gab mal eine EU Richtlinie aus dem Jahre 1994, welche aber nicht in deutschen Vorschriften übernommen wurden.
So gesehen muss kein Telefon dafür freigeschalten werden, hätte auch fatale Folgen, wenn ich mir vorstelle das in Behindertenheimen usw. die Notrufnumern frei wären. Also vom Grundsatz her muss kein Telefon für irgendwas freigeschalten sein.
So aber es gibt Ausnahmen, wo das Telefon vorhanden sein mus, also beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, auf zuglesassenen Schießständen, beim Umgang mit radioakltiven Material wo die verantwortliche Person entweder ein Handy bei sich führen muss, oder auch ein Telefon vorhanden sein muss. Dies sind jedoch Vorschriften, welche durch das Gerwerbeaufsichtsamt, oder auch durch bauliche Vorschriften erlassen worden sind.
Für die Alarmierung sind die Normen DIN EN 60849, VDE 0828, DIN 0833 / 0834 und so weiter bei uns gültig, aber das sind eh keine normalen Telefone zulässig, da hier keine Funktionsüberwachung gegeben ist.