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Autor Thema: Notruf über nicht öffentliche Telefonanlage sicherstellen?  (Gelesen 2721 mal)
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nflanders
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« am: 02. August 2010, 12:28:11 »

Hallo,

kann mir einer sagen ob es Vorschriften gibt, dass Notrufe (110/112) von einer Telefonanlage in einer Firma sichergestellt sein müssen (ist ja nicht öffentlich, aber es können ja auch mal Gäste da sein die dass nicht wissen können) - wenn ja welche Vorschrift und muss die Funktionalität geprüft werden (gibt es da Vorgaben und Gesetze)...
Danke!
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reini5555
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« Antworten #1 am: 02. August 2010, 13:29:34 »

Zitat
kann mir einer sagen ob es Vorschriften gibt, dass Notrufe (110/112) von einer Telefonanlage in einer Firma sichergestellt sein müssen
Es gab mal eine EU Richtlinie aus dem Jahre 1994, welche aber nicht in deutschen Vorschriften übernommen wurden.
So gesehen muss kein Telefon dafür freigeschalten werden, hätte auch fatale Folgen, wenn ich mir vorstelle das in Behindertenheimen usw. die Notrufnumern frei wären. Also vom Grundsatz her muss kein Telefon für irgendwas freigeschalten sein.
So aber es gibt Ausnahmen, wo das Telefon vorhanden sein mus, also beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, auf zuglesassenen Schießständen, beim Umgang mit radioakltiven Material wo die verantwortliche Person entweder ein Handy bei sich führen muss, oder auch ein Telefon vorhanden sein muss. Dies sind jedoch Vorschriften, welche durch das Gerwerbeaufsichtsamt, oder auch durch bauliche Vorschriften erlassen worden sind.
Für die Alarmierung sind die Normen  DIN EN 60849, VDE 0828, DIN 0833 / 0834 und so weiter bei uns gültig, aber das sind eh keine normalen Telefone zulässig, da hier keine Funktionsüberwachung gegeben ist.

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nflanders
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« Antworten #2 am: 02. August 2010, 13:43:08 »

wir haben intern heftige Diskussionen was passiert wenn jemand die 110/112 ruft und es funktioniert nicht, speziell bei VoIP Telefonen - wenn jemand stirbt oder bleibende Schäden behält weil der Notruf nicht funktioniert...wer haftet...daher die Frage ob 110/112 funktionieren muss und wenn ja ob es regelmässig geprüft werden muss...

Danke für die Antwort.
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8818freak
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« Antworten #3 am: 02. August 2010, 15:47:18 »

das hängt von deinem tätigkeitsfeld ab.
was macht ihr denn?
in welchen bereichen ist euch das wichtig?
im eisenbahnbereich gelten auch besondere vorschriften...
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nflanders
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« Antworten #4 am: 03. August 2010, 07:30:09 »

Hi,

wir haben über 10 000 Mitarbeiter und haben sowohl Produktion und Verwaltung und wir betreiben die Telefonanlage...
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reini5555
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« Antworten #5 am: 03. August 2010, 08:22:22 »

Bei der Größe, hab es bestimmt einen Flucht- und Rettungsplan.
Sind dort Telefone zwecks Alarmierung eingezeichnet, dann müssen die klar den Notruf wählen können. Aber ihr braucht euch ja nur der Sicherheitskonzept durchlesen, denn Flucht und Rettungspläne werden ja erst nach Gutachten erstellt, und dort steht alles bis ins letzte Detail drin (Wo sind Feuerlöscher, Telefone, Notausgänge, Manuelle Brandmelder usw..).
Zudem gibt es dann noch den Sicherheitsbeauftragten, welcher für die Umsetzung dessen verantwortlich ist.
Nun solche Vorschriften existieren, dann müsste genau genommen der Verantwortliche bei Schichtbeginn die ordnungsgemäße Funktion überprüfen (also ob das Tel überhaupt funktioniert).
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nflanders
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« Antworten #6 am: 03. August 2010, 15:05:19 »

vielen Dank erstmal, dann mach ich mich mal da schlau...aber was ich mir auch überlegt habe, wenn die Telefone nur intern berechtigt sind, kann man ja auch keinen Notruf wählen, und dass sieht man dem Telefon ja nicht an...
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reini5555
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« Antworten #7 am: 03. August 2010, 18:09:01 »

Doch man kann auch intern berechtigten Nebenstellen, erlauben bestimmte Nummern zu wählen.
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