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Autor Thema: Rufnummern Deaktivierung  (Gelesen 1517 mal)
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doerner
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« am: 20. März 2011, 16:47:57 »

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob irgendjemanden so ein Fall bekannt ist:
Bei meinem Umzug nach Hamburg, erhielt ich von der Dt. Telekom mehrere MSN zugewiesen, die ich auch beim Wechsel zu Hansenet habe portieren lassen. Nach nun ca. 4 jährigem Gebrauch (davon mehr als 2 Jahren bei Hansenet) wurde mir nun eine diese MSN (ohne Rücksprache) von Hansenet  deaktiviert, weil diese angeblich wohl vorher mal in Gebrauch war.

Dieses ist ärgerlich, da ich diese MSN an vielen Stellen kommuniziert habe.

Ist jemanden ein entsprechend gelagerter Fall bekannt? Was kann man sinnvollerweise dagegen tun? Hat man eine Chance diese zeitnah wieder aktiviert zu bekommen oder muss ich diese nun als verloren ansehen?
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telthies
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« Antworten #1 am: 20. März 2011, 17:26:55 »

von einem solchen vorgehen habe ich - seit über zehn jahren regelmäßig, überwiegend mehrmals wöchentlich in zahlreichen tk-fachforen unterwegs - noch nie gehört. da scheint sich jemand in den zuteilungsregeln nicht auszukennen. es gibt wohl eine kann-bestimmung, nach der ein geschäftsnachfolger (beispiel: restaurant schließt, brauerei baut um, nachpächter wünscht bekannte rufnummer zu "erhalten") eine geschäftlich eingeführte rufnummer zugeteilt bekommen kann, auch wenn diese kürzer ist als nach den aktuellen regeln für neuzuteilungen vorgeschrieben. aber auch in diesem sonderfall gilt: empfohlen wird, dies nur nach nicht mehr als sechs monaten seit abmeldung des ursprünglichen teilnehmeranschlusses zu gewähren und eine zwischenzeitliche wirksame zuteilung an einen neuen benutzer ist eine absolute kontraindikation. wenn die nummer dir schon vier jahre lang zugeteilt war - einen gebrauch wie im patentrecht brauchst du nicht zu beweisen - warst du ja nachweislich benutzer, und dies im ungekündigten verhältnis (also ohne von der zuteilung an dich zurückzutreten). ich würde an deiner stelle dem provider eine untersagung einschließlich androhung einer schadenersatzforderung zustellen und eine beschwerde bei der bnetza anhängig machen. am besten rufst du dort erst´mal an, dann nennt man dir schon den zuständigen ansprechpartner. provider können zuteilungen ausschließlich auf anweisung der bnetza widerrufen (was schon vorgekommen sein soll, wenn nach einführung der elfstelligkeit aus bis dahin schon zugeteilten rnb noch zehnstellige rufnummern abgeleitet zugeteilt wurden).
« Letzte Änderung: 20. März 2011, 17:29:12 von telthies » Moderator informieren   Gespeichert

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doerner
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« Antworten #2 am: 02. April 2011, 23:02:02 »

Also nach etwa einer Woche geht alles wieder.
Die Bundesnetz Agentur meinte zwar, dass ich im Recht bin, jedoch hat es mindestens die Woche gedauert, bis diese verstanden haben, dass mir dies alleine auch nicht hilft... (Also war deren Einschaltung in meinem konkreten Fall keine Hilfe zur Problemlösung.) Die Schreiben meines Anwaltes blieben alle unbeantwortet.
Versprochene Rückrufe von Technikern erfolgten nicht. Den einzigen Brief, den ich in dieser Angelegenheit erhielt, kam nach 5 Tagen, war wohl falsch datiert und informierte nun endlich über die (angeblich) gewünschte Änderung der zugewiesenen MSN.

Aber vielleicht hat irgendeiner der vielen Anrufe an die 01805-Hotline etwas gebracht, dass sich jemand mal das Problem ernsthaft anschaute. Oder die Einschaltung von Heise (die wohl auch schon einen vergleichbaren Fall hatten). Oder die Kontaktaufnahme einer befreundeten VIP-Person seitens meines Anwaltes.

Auf jeden Fall sollte man sich nicht entmutigen lassen, wenn die Hotline einem mal wieder erzählt, dass der Fehler bei einem liegt und man selbst die eigene Anlage richtig konfigurieren muss. (Diese Erfahrung hatte ich auch bei denen schon in mehreren anderen Fällen.)

Nachtrag: Es scheint so, als habe die parallele Einschaltung des Leserbotschafter des Hamburger Abendblattes (sicherlich nicht einen unwesentlichen Teil der notwendige) Aufmerksamkeit für meinen Fall bewirkt.
« Letzte Änderung: 03. April 2011, 21:06:40 von doerner » Moderator informieren   Gespeichert
telthies
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« Antworten #3 am: 05. April 2011, 14:32:23 »

ja, das hat man leider häufiger, daß erst der gebrauch eines eigentlich garnicht vorgesehenen mittels bewirkt, daß die angelegenheit bis zur weitergabe der akte an eine kompetente person "eskaliert". es gibt in allen telekommunikationsunternehmen irgendwo einen, der verstehen kann und darf. aber den zu "belästigen" trauen sich die unteren chargen immer erst, wenn auf dem briefkopf "presse" oder "anwalt" steht. traurig, aber offenbar eine liebgewonnene gewohnheit.
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