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wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Thema: wann gilt Rufnummer als portiert ? (Gelesen 999 mal)
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michaman
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wann gilt Rufnummer als portiert ?
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am:
30. November 2010, 21:01:17 »
Hallo !
Wenn ein Provider seinen Carrier wechselt, also Freenet zu QSC Ventelo zum Beispiel oder wie bei 1&1, wo der Netzbetreiber nach Tarif von Zeit zu Zeit gewechselt wird, gilt dann die Rufnummer automatisch als portiert ?
Oder nur dann, wenn ich den Wechsel selbst veranlasst habe ?
micha
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telthies
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Re: wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Antworten #1 am:
30. November 2010, 21:49:25 »
wenn sich ein virtueller netzbetreiber einen neuen anschlußnetzbetreiber sucht, muß er logischerweise die nummern seiner kunden dort hin portieren. routingtechnisch ist diese portierung nicht verzichtbar, auch gegenüber der bnetza weist der alte anschlußnetzbetreiber die nummer dann als zum neuen portiert aus. dem kunden, der dies ja nicht veranlaßt hat, wird es natürlich nicht berechnet. daß der virtuelle netzbetreiber ein ebensolcher ist, wird er seinem kunden vor vertragsschluß mitgeteilt haben. da daraus logischerweise die konsequenz des mitgegangen - mitgehangen erwächst, kann der kunde jedoch nicht einfach ohne seinen vertragspartner beim alten anb bleiben. einen wunsch nach einer sondervereinbarung, einen wechsel zwecks einer solchen option (direktkunde des bisherigen anb zu werden) vorab mitgeteilt zu bekommen, würde ein virtueller netzbetreiber vermutlich aus logistischen gründen ablehnen (damit würden allerdings auch vertragsrechtliche fragen hinsichtlich einer dazu notwendigen kündigung und wer dann die portierungskosten trägt aufgeworfen). bei ausübung einer solchen (theoretischen) option entstünde nämlich der umgekehrte fall: technisch bliebe dabei die nummer unportiert, vertraglich würde sie es jedoch - und zwar zu lasten des in diesem fall veranlassenden kunden. weshalb fragst du ?
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michaman
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Re: wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Antworten #2 am:
30. November 2010, 22:19:39 »
Hallo !
Ich frage nur, weil ich vor einiger Zeit Rufnummern aus dem Block von Telefonica erhielt, der Provider jedoch nicht mehr diesen Block verwendet und
seitdem mit Alice zusammenarbeitet. AOL hatte ja Nummern von Telefonica, jedoch sind die dann jetzt wohl bei Hansenet . . .
Wie siehts eigentlich mit Rufnummern aus Blöcken aus, die nicht mehr verwendet werden, wie z.b. Tropolys oder Freenet ?
Wenn die Blöcke von der BNA geschlossen oder eingezogen werden (können die das Überhaupt?), dann würden die Rufnummern doch verfallen. Aber das kann ja dann, wenn der Provider die stilschweigend portiert hat, auch nicht mehr passieren - die Nummer ist dann 'gerettet'.
Was passiert eigentlich mit Rufnummernblöcken, die nicht mehr aktiv genutzt werden (zur Neuvergabe) ?
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telthies
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Re: wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Antworten #3 am:
30. November 2010, 23:15:07 »
die bnetza teilt auf antrag rufnummernblöcke zu. die antragstellung geht sinnvollerweise eher vom anschlußnetzbetreiber als vom virtuellen netzbetreiber / provider aus. nach zuteilung des rufnummernblockes ist der zuteilungsnehmer der bnetza für die regelkonforme abgeleitete zuteilung an den teilnehmer verantwortlich. ob dazwischen ganze nummernpakete vertriebskanalmäßig für einen provider "reserviert" werden, tut dabei nichts zur sache. sobald die einzelne nummer (oder ein block - gleicher begriff, anderer inhalt) an den teilnehmer zugeteilt ist, kann dieser diese(n) portieren wohin er will. über den ist-zustand der abgeleiteten zuteilung und der portierung(en) wird laufend "buch" geführt und der bnetza regelmäßig oder auf anfrage übermittelt.
wechselt ein virtueller netzbetreiber seinen technischen gastgeber, wird der bisherige noch unvergebene rufnummern aus diese vertriebskanal wieder zurückfließen lassen, in seinem besitz sind sie zwischenzeitlich ständig geblieben. er wird diese dann im weiteren für seine direktkunden oder diejenigen eines neuen vertriebspartners verwenden, denn schließlich zählen sie aus sicht der bnetza als an ihn zugeteilt und er bekommt im betreffenden ortsnetz erst dann neue, wenn er nachweist, daß die bisher beantragten zu mindestens drei vierteln an teilnehmer abgeflossen sind. dabei zählen portierte nummern praktisch wie an eigene bestandskunden vergeben.
zurückgegebene rufnummern fallen wieder an den ursprünglichen zuteilungsnehmer zurück und sind von diesem wiederum erst zu "verbrauchen", ehe er neue beantragen kann. das kann eine ganze weile dauern: da für die neue vergabe an teilnehmer die jeweils aktuellen zuteilungsregeln gelten, sind zurückgeflossene zehnstellige nummern nur elfstellig wieder auszugeben, somit ergibt eine alte praktisch zehn neue. nur bei sogenannten alt-rnb´en (von der telekom vor der marktöffnung genutzte nummern) findet keine wiederausgabe statt. für beide arten von nummernblöcken gilt, daß sie erst im "völlig leeren" zustand wieder eingezogen werden. verwaiste rufnummern gibt es nicht, an erloschene - also nicht übernommene oder verschmolzene, sondern "mausetote" - betreiber zugeteilte nummernblöcke bleiben auf diese registriert bis die letzte rufnummer zurückgeflossen ist. aber auch hier gilt: wenn z.b. aus einem ehemaligen rnb 471XXX nur noch die rufnummern 471236 und 471598 bestehen, daß dieser dann zu rnb´en 4712XXX und 4715XXX umdeklariert werden kann, womit 4710XXX, 4711XXX, 4713XXX, 4714XXX und 4716XXX bis 4719XXX theoretisch neu zuteilbar würden. praktisch würde in diesem beispiel aber vermutlich gewartet, bis 471XXXX zusammenhängend frei würde.
stillschweigende portierungen gibt es nicht, über die portierungen findet (s.o.) eine laufende "buch"führung und ein regelmäßiger bzw. aufgeforderter datenaustausch statt. lediglich der kunde erteilt dem virtuellen netzbetreiber in der regel mit vertragsschluß die ermächtigung, seine rufnummern stets zum aktuell genutzten carrier zu portieren. eine kommunikation über einen carrierwechsel findet zwischen virtuellem netzbetreiber / provider und kunden in der regel nicht statt.
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Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 00:26:30 von telthies
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michaman
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Re: wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Antworten #4 am:
01. Dezember 2010, 10:57:39 »
Hallo telthies,
das sind ja viele Informationen. Danke !
Kann man denn irgendwo nachsehen, wo die Rufnummern gerade liegen ?
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telthies
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Re: wann gilt Rufnummer als portiert ?
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Antworten #5 am:
01. Dezember 2010, 13:42:11 »
Zitat von: michaman am 01. Dezember 2010, 10:57:39
Kann man denn irgendwo nachsehen, wo die Rufnummern gerade liegen ?
nein, zumindest ein öffentliches verzeichnis wird aus den daten nicht aufbereitet. du kannst also nicht nachsehen, bei welchem provider die einzelne nummer 0815/4711234 gerade liegt (wohl jedoch im arcorakel, zu wem im ortsnetz 0815 der rnb 4711XXX gehört). für einzelne nummern gab (/gibt ?) es eine rufnummer bei der telekom - die mir allerdings gerade entfallen ist - wo man vor dem anruf abfragen konnte, zu welchem netz eine nummer gehört (wie man es ja auch von handynetzen kennt). als ich noch telekom-kunde war und keine flatrate hatte, habe ich diese nummer manchmal benutzt um per call-by-call den zuschlag der telekom auf verbindungen z.b. zu netcologne-teilnehmern zu vermeiden.
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